Meine Leistungen

Nachlassplanung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, treuhänderische Vermögensverwaltung

Wir unterstützen Sie mit Expertise bei Ihrem Anliegen

Ein Erbstreit um den Nachlass kann Familien nachhaltig belasten und zu langwierigen, teuren Auseinandersetzungen führen – das schildern uns Mandanten immer wieder. Denn die Abwicklung eines Nachlasses ist komplex und zeitintensiv. Für manche Hinterbliebene kann sie zudem eine erhebliche emotionale Belastung darstellen.

Mit der Völker NachlassPartner GmbH betreue ich Sie auf insgesamt vier juristischen Fachgebieten:

Nachlass/Erbe: Nachlassplanung & -gestaltung

Sie möchten Ihren Nachlass planen und Ihr Erbe schützen? Ich berate Sie, wie Sie Ihr Testament optimal gestalten und Ihr Vermögen bestmöglich übertragen.

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung schützt also Ihre eigenen Vorstellungen über Ihren Tod hinaus und verhindert, dass Ihr Nachlass anders verteilt oder verwendet wird, als Sie es wünschen.

Als neutraler Testamentsvollstrecker garantiere ich die Umsetzung Ihres letzten Willens ohne Abweichungen. Die Testamentsvollstreckung ordnen Sie selbst in Ihrem Testament an.

Bei der Testamentsvollstreckung sorge ich dafür, dass all Ihre testamentarischen Anweisungen und Regelungen genau eingehalten werden – unabhängig von den Interessen oder Meinungen Ihrer Erben oder sonstigen beteiligten Personen. Falls Sie in Ihrem Testament bestimmte Auflagen oder Vermächtnisse festlegen möchten – beispielsweise regelmäßige Zahlungen an Dritte oder die Pflege eines Grabes –, sorge ich als Testamentsvollstrecker für die zuverlässige Umsetzung.

Ohne Testamentsvollstrecker werden solche Wünsche leicht übersehen oder ignoriert.

Sonderfall Dauertestamentsvollstreckung

Ist die normale Testamentsvollstreckung auf Abwicklung ausgelegt (Abwicklungstestamentsvollstreckung), so sichern Sie mit einer Dauertestamentsvollstreckung die finanzielle Versorgung minderjähriger, behinderter, geschäftsunfähiger oder überschuldeter Erben auf Dauer ab.

Dauertestamentsvollstreckung für minderjährige Erben
Minderjährige haben häufig weder die Erfahrung noch die rechtlichen Möglichkeiten, ihren Nachlass selbst zu verwalten. Als Testamentsvollstrecker garantieren wie die verantwortungsvolle Verwaltung Ihres Vermögens bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes und die Verwendung Ihres Vermögens ausschließlich in dessen Interesse. So bleibt das Erbe geschützt und wächst idealerweise weiter an.

Dauertestamentsvollstreckung behindertes Kind als Erbe
Geschäftsunfähige Personen und manche Erben mit Behinderung benötigen eine besonders sorgfältige finanzielle Absicherung. Als Dauertestamentsvollstrecker stehe ich Ihnen bei dieser Aufgabe vertrauensvoll zur Verfügung.

Dauertestamentsvollstreckung für überschuldete Erben
Mit einer Dauertestamentsvollstreckung können Sie auch einem überschuldeten Erben Vermögen zukommen lassen, ohne dass dessen Gläubiger darauf zugreifen können. Die Beendigung der Dauertestamentsvollstreckung kann dabei zum Beispiel an die Erteilung der Restschuldbefreiung gekoppelt werden.

Im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung verwalte ich Ihren Nachlass über einen längeren Zeitraum professionell und sichere Ihre Liebsten auch nach Ihrem Ableben dauerhaft ab. Ich versprechen Ihnen, optimal für die finanzielle Sicherheit Ihres Angehörigen zu sorgen.

Nachlassverwaltung

Ein Nachlassverwalter kann von Erben beauftragt werden, wenn ein Erblasser keine Testamentsvollstreckung angeordnet hat und sich ein Experte um den Nachlass kümmern soll. Eine Nachlassverwaltung wird häufig dann gewünscht, wenn Erben weit weg wohnen, sie sich die Verwaltung des Erbes selbst nicht zutrauen oder wenn Konflikte unter den Erben auftreten oder zu befürchten sind.

Eine professionelle Nachlassverwaltung trägt dazu bei, das Risiko von Streit unter den Erben zu vermeiden.

Treuhänderische Vermögensverwaltung & Geschäftsbesorgung

Als Testamentsvollstrecker verwalte ich das Vermögen des Erblassers und seiner Erben – Wertpapiere, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstiges Vermögen – treuhänderisch.

Unsere daraus gewonnene Expertise biete ich Ihnen als Mandanten auch im normalen Tagesgeschäft an. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Unterstützung beim treuhänderischen Halten von Gesellschaftsanteilen, bei der Verwaltung Ihrer Stiftung oder Ihrer Holding-Gesellschaft oder dem Betreuen und Überwachen Ihres weiteren Vermögens wie Immobilien oder Wertpapierdepots wünschen.

Planen Sie Ihren
Nachlass professionell!
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