Notebook auf Tisch

Kosten Testaments­vollstreckung
und Nachlass­verwaltung

Wie viel kostet eigentlich eine Testamentsvollstreckung und/oder die Verwaltung meines Nachlasses?

Die Frage nach den Kosten einer Testamentsvollstreckung bzw. Nachlassverwaltung stellen mir Mandanten vor einer Zusammenarbeit eigentlich immer.
Um diese transparent zu beantworten, lernen wir uns im ersten Schritt persönlich kennen. Gemeinsam entwickeln wir ein detailliertes Bild Ihres individuellen Falles.

Auf der Basis ermittle ich die Kosten für die Testamentsvollstreckung bzw. die Verwaltung Ihres Nachlasses.

Zur Vorabinformation gebe ich Ihnen im Folgenden einen Überblick über meine Tätigkeiten sowie über Zusammensetzung und Höhe der Kosten im Fall einer Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung.

Besprechung mit Mandanten

Meine Tätigkeiten im Rahmen einer Testamentsvollstreckung

Nachlassaufnahme

  • Inbesitznahme Ihres Nachlasses
  • Sicherung Ihres Nachlasses vor unbefugtem Zugriff
  • Erstellung eines detaillierten Nachlassverzeichnisses

Nachlassverwaltung

  • Verwaltung von Immobilien, Wertpapieren und anderen Vermögenswerten
  • Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Schulden des Erblassers)
  • Kündigung oder Übertragung von Verträgen des Erblassers
  • Veräußerung von Nachlassgegenständen (falls erforderlich)
  • Wahrnehmung von Gesellschafterrechten bei Unternehmensnachlässen

Durchführung des letzten Willens

  • Auslegung und Umsetzung des Testaments oder Erbvertrags
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen

Steuerliche und rechtliche Aufgaben

  • Vertretung der Erben in allen Nachlassangelegenheiten gegenüber Behörden, Gerichten und Dritten
  • Erstellung und Einreichung der letzten Steuererklärungen des Erblassers
  • Abgabe der Erbschaftsteuererklärung und Sicherstellung der Steuerzahlungen
  • Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung steuerlicher Verpflichtungen des Erblassers
  • Vertretung des Nachlasses vor Gericht

Kommunikation und Information

  • Schlichtung von Konflikten zwischen Erben und Herbeiführung von einvernehmlichen Lösungen
  • Regelmäßige Information der Erben über den Stand der Testamentsvollstreckung
  • Klärung von Fragen und Anliegen der Erben

Abschlussarbeiten

  • Erstellung eines Auseinandersetzungsplans und Rechenschaftsberichts für die Erben gemäß den gesetzlichen und testamentarischen Bestimmungen
  • Durchführung der Erbauseinandersetzung
  • Verteilung des Restvermögens an Ihre Erben nach Verwertung aller Nachlassgegenstände
  • Beendigung der Testamentsvollstreckung nach vollständiger Umsetzung Ihres letzten Willens

Transparente Kostenstruktur

Ich biete Ihnen verschiedene Vergütungsmodelle an: Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschalvergütung nach Wert des unter Testamentsvollstreckung stehenden Nachlasses.

Bei der Pauschalvergütung orientiere ich mich an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins („Neue Rheinische Tabelle“). Demnach bestimmt sich die Vergütung nach einem – mit zunehmendem Vermögen sinkenden – Prozentsatz am Nachlasswert.

Für besonders komplexe Fälle sind darüber hinaus Zuschläge, und für besonders einfache Fälle noch Abschläge vorzunehmen.

Bei einer Dauertestamentsvollstreckung zum Beispiel für einen behinderten Erben beträgt die jährliche Vergütung ca. 0,4 %.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem folgenden Download-PDF des Deutschen Notarvereins.

Transparente Kostenstruktur

Ich biete Ihnen verschiedene Vergütungsmodelle an: Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschalvergütung nach Wert des unter Testamentsvollstreckung stehenden Nachlasses.

Bei der Pauschalvergütung orientiere ich mich an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins („Neue Rheinische Tabelle“). Demnach bestimmt sich die Vergütung nach einem – mit zunehmendem Vermögen sinkenden – Prozentsatz am Nachlasswert.

Für besonders komplexe Fälle sind darüber hinaus Zuschläge, und für besonders einfache Fälle noch Abschläge vorzunehmen.

Bei einer Dauertestamentsvollstreckung zum Beispiel für einen behinderten Erben beträgt die jährliche Vergütung ca. 0,4 %.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem folgenden Download-PDF des Deutschen Notarvereins. 

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