
Kosten Testamentsvollstreckung
und Nachlassverwaltung
Wie viel kostet eigentlich eine Testamentsvollstreckung und/oder die Verwaltung meines Nachlasses?
Die Frage nach den Kosten einer Testamentsvollstreckung bzw. Nachlassverwaltung stellen mir Mandanten vor einer Zusammenarbeit eigentlich immer.
Um diese transparent zu beantworten, lernen wir uns im ersten Schritt persönlich kennen. Gemeinsam entwickeln wir ein detailliertes Bild Ihres individuellen Falles.
Auf der Basis ermittle ich die Kosten für die Testamentsvollstreckung bzw. die Verwaltung Ihres Nachlasses.
Zur Vorabinformation gebe ich Ihnen im Folgenden einen Überblick über meine Tätigkeiten sowie über Zusammensetzung und Höhe der Kosten im Fall einer Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung.
Sieben Gründe, warum Sie mich als Testamentsvollstrecker beauftragen sollten
Ich ehre Verantwortung und Vertrauen
Aus der täglichen Zusammenarbeit mit meinen Mandanten weiß ich, dass die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ein außergewöhnliches Vertrauensverhältnis zwischen Erblasser und Vollstrecker verlangt.
Dieses Vertrauen ehrt mich – und löst die tiefe Verantwortung in mir aus, Ihren letzten Willen – womöglich sogar in familiär sensiblen Situationen – als Treuhänder umzusetzen.
Meine Tätigkeit stiftet Sinn
Als Testamentsvollstrecker trage ich dazu bei, Ihren Nachlass in geordnete Bahnen zu lenken. Ich vermeide und/oder schlichte Streit zwischen Ihren Liebsten. Nicht zuletzt sichere ich Ihr Vermögen so, wie Sie es zu Lebzeiten bestimmt haben.
Diese Aufgabe empfinde ich nicht nur als juristisch anspruchsvoll – sie erzeugt auch einen gesellschaftlichen Wert. Frieden und Fairness unter Ihren Erben fördern zu dürfen, macht mich als Mensch glücklich.
Meine Arbeit ist abwechslungsreich und erfüllend
Jede Nachlasssituation ist anders. Das macht meine Arbeit anspruchsvoll und erfüllend.
Die Herausforderung, maßgeschneiderte Lösungen für Ihren letzten Willen, für Ihre spezifischen Vermögensstrukturen sowie für die Dynamiken innerhalb Ihrer Familie zu finden, nehme ich gerne an.
Ich vermittle in Konfliktsituationen
Als neutraler Dritter Testamentsvollstrecker agiere ich nicht selten als „Friedensstifter“ zwischen Erben.
In dieser Rolle handle ich mit Menschlichkeit, Empathie, Erfahrung und Kommunikationsgeschick. Eine für alle akzeptable Lösung zu erwirken, erfüllt mich nicht nur beruflich, sondern auch menschlich.
Beitrag zur Rechtssicherheit
Bei der Umsetzung Ihres letzten Willens stelle ich die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben professionell sicher.
Mit juristischer Präzision und persönlicher Integrität bewahren ich sowohl Ihre Erben als auch Ihren Nachlass vor Rechtsstreitigkeiten.
Ich schätze persönliche Weiterentwicklung
Meine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker erfordert ein hohes Maß an Rechtsexpertise, Sozialkompetenz und Organisation.
Diese Fähigkeiten mit jedem neuen Mandat weiterentwickeln zu dürfen, empfinde ich als persönliche und berufliche Bereicherung.
Wertschätzung durch Erblasser und Erben
Mein Engagement hin zu einer erfolgreichen Testamentsumsetzung wertschätzen Erblasser ebenso wie die Erben.
Diese Anerkennung freut mich sehr. Sie zeigt mir, dass meine Tätigkeit Sinn für andere stiftet.

Meine Tätigkeiten im Rahmen einer Testamentsvollstreckung
Nachlassaufnahme
- Inbesitznahme Ihres Nachlasses
- Sicherung Ihres Nachlasses vor unbefugtem Zugriff
- Erstellung eines detaillierten Nachlassverzeichnisses
Nachlassverwaltung
- Verwaltung von Immobilien, Wertpapieren und anderen Vermögenswerten
- Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Schulden des Erblassers)
- Kündigung oder Übertragung von Verträgen des Erblassers
- Veräußerung von Nachlassgegenständen (falls erforderlich)
- Wahrnehmung von Gesellschafterrechten bei Unternehmensnachlässen
Durchführung des letzten Willens
- Auslegung und Umsetzung des Testaments oder Erbvertrags
- Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
Steuerliche und rechtliche Aufgaben
- Vertretung der Erben in allen Nachlassangelegenheiten gegenüber Behörden, Gerichten und Dritten
- Erstellung und Einreichung der letzten Steuererklärungen des Erblassers
- Abgabe der Erbschaftsteuererklärung und Sicherstellung der Steuerzahlungen
- Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung steuerlicher Verpflichtungen des Erblassers
- Vertretung des Nachlasses vor Gericht
Kommunikation und Information
- Schlichtung von Konflikten zwischen Erben und Herbeiführung von einvernehmlichen Lösungen
- Regelmäßige Information der Erben über den Stand der Testamentsvollstreckung
- Klärung von Fragen und Anliegen der Erben
Abschlussarbeiten
- Erstellung eines Auseinandersetzungsplans und Rechenschaftsberichts für die Erben gemäß den gesetzlichen und testamentarischen Bestimmungen
- Durchführung der Erbauseinandersetzung
- Verteilung des Restvermögens an Ihre Erben nach Verwertung aller Nachlassgegenstände
- Beendigung der Testamentsvollstreckung nach vollständiger Umsetzung Ihres letzten Willens
Transparente Kostenstruktur
Ich biete Ihnen verschiedene Vergütungsmodelle an: Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschalvergütung nach Wert des unter Testamentsvollstreckung stehenden Nachlasses.
Bei der Pauschalvergütung orientiere ich mich an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins („Neue Rheinische Tabelle“). Demnach bestimmt sich die Vergütung nach einem – mit zunehmendem Vermögen sinkenden – Prozentsatz am Nachlasswert.
Für besonders komplexe Fälle sind darüber hinaus Zuschläge, und für besonders einfache Fälle noch Abschläge vorzunehmen.
Bei einer Dauertestamentsvollstreckung zum Beispiel für einen behinderten Erben beträgt die jährliche Vergütung ca. 0,4 %.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem folgenden Download-PDF des Deutschen Notarvereins.
Transparente Kostenstruktur
Ich biete Ihnen verschiedene Vergütungsmodelle an: Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschalvergütung nach Wert des unter Testamentsvollstreckung stehenden Nachlasses.
Bei der Pauschalvergütung orientiere ich mich an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins („Neue Rheinische Tabelle“). Demnach bestimmt sich die Vergütung nach einem – mit zunehmendem Vermögen sinkenden – Prozentsatz am Nachlasswert.
Für besonders komplexe Fälle sind darüber hinaus Zuschläge, und für besonders einfache Fälle noch Abschläge vorzunehmen.
Bei einer Dauertestamentsvollstreckung zum Beispiel für einen behinderten Erben beträgt die jährliche Vergütung ca. 0,4 %.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem folgenden Download-PDF des Deutschen Notarvereins.
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